Satzung
Präambel
„PDF-Club – Partei der freien Sitze“ bekennt sich als demokratische Bewegung zur Republik Österreich. Sie steht auf dem Boden der österreichischen Bundesverfassung, der europäischen und österreichischen Rechtsordnung, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Wir unterstützen alle Bewegungen, welche sich für eine korruptionsfreie und sparsame Politik unter größtmöglicher Einbindung des Volkes in der politischen Willensbildung engagieren.
Wir wollen das in der ersten Phase bewirken:
a) es entsteht dadurch ein schwerer Schaden für Österreich
b) zur Erreichung des Grundziels der Partei, die Anzahl der bezahlten Politiker um 50 % zu verringern
c) zur Erreichung des Grundziels der Partei für den Ausbau der direkten Demokratie
c) zur Erreichung des Grundziels der Partei, ein Beschäftigungsverbot von bezahlten Politikern in großen Wirtschaftsunternehmen nach ihrem Ausscheiden aus der Politik zu erwirken
Dadurch sind wir die einzige Partei, welche folgenden Ansinnen der Protestwähler nachkommen:
Inhaltsverzeichnis
GRUNDSÄTZE………………………………………………………………………………………………………………………………..1. Rechtsform…………………………………………………………………………………………………………………………………1.1. Zweck…………………………………………………………………………………………………………………………………………1.2. Name ..............................................................................................................................................1.3
MITGLIEDSCHAFT...............................................................................................................................2. Voraussetzungen.............................................................................................................................2.1. Erwerb der Mitgliedschaft ..............................................................................................................2.2. Erlöschen der Mitgliedschaft ..........................................................................................................2.3. Austritt .........................................................................................................................................2.3.1. Ausschluss.................................................................................................................................... 2.3.2. ORGANISATION..................................................................................................................................3. Organe.............................................................................................................................................3.1. Jugendverband................................................................................................................................3.2. MITGLIEDERVERSAMMLUNG.............................................................................................................4. Bedeutung und Zusammensetzung ................................................................................................4.1. Einberufung.....................................................................................................................................4.2. Berechtigte...................................................................................................................................4.2.1. Fristen ..........................................................................................................................................4.2.2. Beschlussfähigkeit.........................................................................................................................4.2.3. Digitale Mitgliederversammlungen .............................................................................................4.2.4. Nähere Bestimmungen ................................................................................................................4.2.5. Zuständigkeit ..................................................................................................................................4.3. VORSTAND.......................................................................................................................................5. Zusammensetzung........................................................................................................................5.1. Zuständigkeit des Vorstands.........................................................................................................5.2. politische Vertretung der Partei ................................................................................................5.2.1. Allgemeine Zuständigkeit...........................................................................................................5.2.2. Besondere Zuständigkeiten .......................................................................................................5.2.3. Übertragung der Aufgaben........................................................................................................5.2.4. Änderung in der Präsidentschaft...............................................................................................5.2.5. Generalsekretär............................................................................................................................5.3. RECHNUNGSPRÜFER.......................................................................................................................6. Zuständigkeit................................................................................................................................6.1. SCHIEDSGERICHT ............................................................................................................................7. Zusammensetzung........................................................................................................................7.1. Zuständigkeit................................................................................................................................7.2. Verfahren.....................................................................................................................................7.3. Landesgruppen…………………………………………………………………………………………………………………………..8. Gründung………………………………………………………………………………………………………………………………….8.1. PARLAMENTSKLUB..........................................................................................................................9. Zusammensetzung.........................................................................................................................9.1. Beschlüsse......................................................................................................................................9.2. ERSTELLUNG VON KANDIDATENLISTEN FÜR WAHLEN ..................................................................10. Grundsätze...................................................................................................................................10.1. Passives Wahlrecht...................................................................................................................10.1.1. Bewerberliste Zulassung………...................................................................................................10.1.2. Voraussetzung für die Zulassung auf die Bewerberliste………………………………………………………..10.1.3. Reihung der Wahllisten…………………………………………………………………………………………………………10.1.4. Einsprüche zu Wahllisten………………………………………………………………………………………………………10.1.5.
FINANZEN......................................................................................................................................11. Mittelbeschaffung .....................................................................................................................11.1. Abschluss von Rechtsgeschäften................................................................................................11.2. Rechtsgeschäfte auf Bundesebene...........................................................................................11.2.1. Transparenz................................................................................................................................11.3. Einnahmen ................................................................................................................................11.4. Ausgaben...................................................................................................................................11.5. Weiterführende Regelungen zu Transparenz…………………………………………………………………………11.6. Finanzen der Landesgruppen ....................................................................................................11.7. Konten.....................................................................................................................................11.7.1. Fundraising..............................................................................................................................11.7.2. Verpflichtungsgeschäfte .........................................................................................................11.7.3. Einhaltung der Transparenzregeln..........................................................................................11.7.4. Finanzordnung ........................................................................................................................11.7.5. Finanzbericht...........................................................................................................................11.7.6. Nachträgliche Genehmigung von Ausgaben............................................................................11.7.7. Haftung ......................................................................................................................................11.8. Haftungsgrundlage..................................................................................................................11.8.1. Vertretung und Verfügung durch Landesgruppen………………………………………………………………11.8.2. Budget ......................................................................................................................................11.9. Erstellung ...............................................................................................................................11.9.1. Beschluss und Berichtspflicht auf Landesebene.....................................................................11.9.2. Beschluss und Berichtspflicht auf Bundesebene ...................................................................11.9.3. Überschreitungen ...................................................................................................................11.9.4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN ............................................................................................................12. Änderung der Satzung ................................................................................................................12.1. Auflösung....................................................................................................................................12.2. Satzungsgenehmigung und Inkraftsetzung ................................................................................12.3. Übergangsbestimmung……………………………………………………………………………………………………………..13.
Allgemeines:
Nachangeführte Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
Jegliche Diskriminierung hat in dieser Partei keinen Platz.
Es gibt keine Quotenregelung.
1. Grundsätze
„PDF-Club – Partei der freien Sitze“ ist eine Partei gemäß Parteiengesetz 2012 (BGBl. I Nr. 56/2012) idgF mit Sitz in 4866 Unterach am Attersee
1.2. Zweck
Die Partei setzt sich auf Basis ihres Parteiprogramms nach demokratischen Grundsätzen für die politischen und wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung ein.
Die Partei führt den Namen „PDF-Club – Partei der freien Sitze“, in der Kurzbezeichnung „PDF-Club“.
2. Mitgliedschaft
2.1. Voraussetzungen
Die Partei besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder können Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder inländischem Hauptwohnsitz werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich zu den Grundsätzen der Partei bekennen. Fördernde Mitglieder können physische Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder inländischem Hauptwohnsitz sowie juristische Personen mit Sitz im Inland werden, welche die Ziele der Partei durch Geld- und Sachzuwendungen oder sonstwie fördern.
2.2. Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben: der per Post, Mail oder OnlineFormular übermittelte Beitrittsantrag ist an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme als Mitglied zu entscheiden hat. Vor der Entscheidung des Vorstands hat das Landesteam der betreffenden Landesgruppe (sofern eine Landesgruppe eingerichtet ist) eine Stellungnahme abzugeben. Der Vorstand kann den Beitritt ohne Angabe von Gründen ablehnen, worüber der Betroffene umgehend zu informieren ist. Die Mitgliedschaft erfolgt durch Zustimmung zur Aufnahme durch den Vorstand, frühestens jedoch mit dem Einlangen des Mitgliedsbeitrages.
2.3. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss, bei Personen ohne österreichische Staatsangehörigkeit weiters 3 Jahre nach Auflassung des Hauptwohnsitzes in Österreich, bei juristischen Personen durch deren Auflösung bzw. Sitzverlegung ins Ausland. Der Vorstand kann Mitgliedern, die mit 3 aufeinander folgenden Jahresmitgliedsbeiträgen im Rückstand sind, nach Ablauf einer nicht zu mahnenden Nachfrist von 3 Monaten ab Jahresbeginn die Mitgliedschaft aberkennen.
2.3.1. Austritt
Die Austrittserklärung wird ohne weiteres zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch das Bundesbüro wirksam. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet.
2.3.2.Ausschluss
Mitglieder, die dem Ansehen der Partei schaden, gegen die Satzung bzw. Ausführungsstatute verstoßen oder sonstige Handlungsweisen setzen, die im massiven Widerspruch zu den Grundwerten von „PDF-Club“ stehen, können mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Der Ausschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung vom betroffenen Mitglied beim Schiedsgericht angefochten werden. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung. Das Schiedsgericht hat innerhalb von vier Wochen nach Einlangen der schriftlichen begründeten Stellungnahme des Vorstands sowie der schriftlichen Replik des ausgeschlossenen Mitglieds zu entscheiden. Es kann den Ausschluss bestätigen oder aufheben.
3. Organisation
3.1. Organe
Organe der Partei sind:
a) Mitgliederversammlung
b) Vorstand
c) Rechnungsprüfer
d) Schiedsgericht
3.2. Jugendverband
Für die spezielle Zielgruppe der Jungen ist für „PDF-Club“ als eigener Jugendverband der Verein 'PDF-Jugendclub“, tätig. Dieser ist für die Ansprache von Menschen bis zu ihrem 30. Lebensjahr zuständig.
4. Mitgliederversammlung
4.1. Bedeutung und Zusammensetzung
Die Mitgliederversammlung ist das meinungsbildende Organ der Partei. Sie ist – sofern die Geschäftsordnung nichts anderes vorsieht – öffentlich und findet zumindest einmal im Jahr statt. Die Mitgliederversammlung besteht aus allen ordentlichen und fördernden Mitgliedern der Partei, sofern diese eine natürliche Person sind. Sie steht unter dem Vorsitz des Präsidenten.
4.2. Einberufung
4.2.1 Berechtigte
Ordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen auf Beschluss des Vorstands oder des Rechnungsprüfers.
4.2.2 Fristen
Die Einladung zu einer ordentlichen (jährlichen) Mitgliederversammlung hat an die Mitglieder mindestens fünf Wochen vor der Versammlung zu erfolgen. In dringenden Angelegenheiten kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung auf Beschluss des Vorstandes einberufen werden. In diesem Fall hat die offizielle Einladung mindestens 1 Woche davor zu erfolgen.
4.2.3 Beschlussfähigkeit
Beschlüsse einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung sind mit einfacher Mehrheit gültig.
4.2.4 Digitale Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlungen können rein digital abgehalten werden. Dabei ist die persönliche Stimmenabgabe sicher zu stellen.
4.2.5 Nähere Bestimmungen
Nähere Bestimmungen über Einladung und Ablauf von Mitgliederversammlungen, Anmeldungen und Fristen sowie das Einbringen von Anträgen werden in der Geschäftsordnung festgelegt. Diese hat auch Regelungen über die persönliche Teilnahme von Mitgliedern und allfällig notwendige Beschränkungen vorzusehen.
4.3. Zuständigkeit
Der Mitgliederversammlung obliegen:
a) Beschlussfassung über Einwendungen zum Protokoll der letzten Mitgliederversammlung;
b) Kenntnisnahme des Tätigkeitsberichts des Präsidenten, des Generalsekretärs, der weiteren Vorstandsmitglieder und vom Vorstand beauftragter Personen;
c) Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes nach Kenntnisnahme des Berichts des Rechnungsprüfers;
d) Wahl/Abwahl des Rechnungsprüfers und der Mitglieder des Schiedsgerichts;
g) die Beteiligung an der Listenerstellung für bundesweite Wahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament;
h) Beschlussfassung über Vereinbarungen (insbesondere betreffend Kooperationen, Wahlbündnisse und Koalitionen) mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Bundesebene – in diesen Fragen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig;
i) Stellungnahme zu weiteren vom Vorstand vorgelegten Geschäften;
j) Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder;
k) weitere nach Gesetz oder dieser Satzung zugewiesene Geschäfte;
l) Vorschläge zur Änderung der Satzung, sowie der Ausführungsstatute (z.B. Geschäftsordnung, Finanzordnung).
n) Vorschläge von Wahlprogrammen für bundesweite Wahlen und von Positionspapieren; Vorschläge zu Positionspapieren, die vom Vorstand beschlossen wurden;
o) Beschlussfassung über die Einrichtung von Bürger- und Expertenforen sowie von inhaltlichen Arbeitsgruppen;
p) Vorschläge für Vereinbarungen mit anderen politischen Parteien, Vereinen oder Gruppierungen auf Landes-, Gemeinde- und Wiener Gemeindebezirksebene;
5. Vorstand
5.1. Zusammensetzung
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens neun stimmberechtigten Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Finanzreferenten, bei Bedarf dem stellvertretenden Finanzreferenten, dem Schriftführer, bei Bedarf dem stellvertretenden Schriftführer, dem Generalsekretär und ev. weiteren Mitgliedern.
5.2. Zuständigkeit des Vorstands:
a) Einberufung der Mitgliederversammlung und Entscheidung darüber, ob diese ganz oder teilweise digital abgehalten wird
b) Aufnahme von Mitgliedern und Aberkennung der Mitgliedschaft
c) Beratung des Präsidenten
d) Entscheidung in Budgetangelegenheiten (insbesondere Ausgaben), sofern nachfolgend nicht anderes bestimmt oder eingeschränkt ist
e) Stellungnahme zur Bewerberliste
d) Ernennung der Mitglieder des Schiedsgerichts
5.2.1 Politische Vertretung der Partei
Der Präsident, im Verhinderungsfall der Generalsekretär oder ein vom Präsidenten bestimmtes Mitglied des Vorstandes, vertritt die Partei politisch nach außen.
5.2.2 Allgemeine Zuständigkeit
Dem Präsidenten obliegt die Entscheidung in allen Angelegenheiten, sofern diese nicht anderen Organen vorbehalten sind. Er entscheidet insbesondere über die politisch-strategische Parteiausrichtung.
5.2.3 Besondere Zuständigkeiten
Weiters obliegen dem Präsidenten insbesondere:
5.2.4 Übertragung von Aufgaben
Der Präsident kann einzelne seiner Aufgaben dem Generalsekretär oder Mitgliedern des Vorstandes übertragen oder entziehen.
5.2.5 Änderungen in der Präsidentschaft
a) Im Falle der dauernden Verhinderung der Ausübung der Präsidentschaft (insbesondere bei Tod oder dauernder Handlungsunfähigkeit) ist die Funktion des Präsidenten in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit zu vergeben.
b) Der Präsident kann diese Funktion jederzeit an eine andere natürliche Person dauerhaft übergeben. Diese Übergabe darf an keine Bedingung geknüpft sein. Bei Annahme wird die neue Präsidentschaft 4 Wochen nach schriftlicher Mitteilung an den Vorstand wirksam.
5.3. Generalsekretär
Der Präsident bestellt oder abberuft einen Generalsekretär
6. Rechnungsprüfer
6.1. Zuständigkeit
Dem Rechnungsprüfer obliegen die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung der Partei im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat dem Rechnungsprüfer die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Rechnungsprüfer hat der Mitgliederversammlung einmal jährlich über das Ergebnis der Prüfung des vorangegangenen Kalender- bzw. Rechnungsjahres schriftlich Bericht zu erstatten.
7. Schiedsgericht
7.1. Zusammensetzung
Das Schiedsgericht besteht aus fünf Mitgliedern, die aus ihrem Kreis ihren Vorsitzenden wählen.
7.2. Zuständigkeit
Das Schiedsgericht entscheidet
a) nach Anrufung des Betroffenen in Streitfällen wegen Parteiausschluss,
b) nach Anrufung des Betroffenen in Streitfällen wegen Ausschluss von einem gereihten Wahlvorschlag,
c) nach Anrufung des Betroffenen über alle weiteren aus dem Parteiverhältnis entstehenden Streitigkeiten
in allen angeführten Fällen innerhalb von zwei Wochen nach Anrufung des Betroffenen, längstens zwei Monate nach Verfügung eines der o.a. Maßnahmen.
Ausgeschlossen sind Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Dienst- oder Werkvertrag;
7.3. Verfahren
Das Schiedsgericht ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Es fällt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Weitere Verfahrensbestimmungen können in einer vom Schiedsgericht mit Zweidrittelmehrheit zu beschließenden Schiedsordnung festgelegt werden. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind den Mitgliedern unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen in geeigneter Form kundzumachen.
8. Landesgruppen
8.1. Bei Bedarf können in allen Bundesländern Landesgruppen errichtet werden.
9. Parlamentsklub
9.1. Zusammensetzung
Der Parlamentsklub (Abgeordnete zum Nationalrat sowie Mitglieder des Bundesrats und des Europäischen Parlaments) vereint die Parlamentarier der Partei. Er ist in seiner Beschlussfassung unabhängig, organisiert sich selbst und legt seine Arbeitsweise selbstständig fest. Der Parlamentsklub setzt die Ziele und das Wahlprogramm der Partei um. Er berichtet in der Mitgliederversammlung jährlich. Wir bekennen uns zum freien Mandat und lehnen Klubzwang ab.
9.2. Beschlüsse
Die Partei und der Parlamentsklub arbeiten eng zusammen. Der Parlamentsklub bezieht die Beschlüsse der Organe der Partei in seine Entscheidungsprozesse ein. Über Anträge, die ihm vom Präsidenten übermittelt werden, hat er Beschluss zu fassen und diesem zu berichten.
10. Erstellung von Kandidatenlisten für Wahlen
10.1. Grundsätze
10.1.1.Passives Wahlrecht
a) Jeder aktiv Wahlberechtigte kann sich für einen Listenplatz bewerben. Die Mitgliedschaft in der Partei ist keine Voraussetzung für die Bewerbung um ein Mandat.
10.1.2. Bewerberliste - Zulassung
Die Zulassung zur Bewerberliste erfolgt nach Bewerbung des jeweiligen Kandidaten bei bundesweiten Wahlen durch den Präsidenten nach Anhörung des Vorstandes.
10.1.3. Voraussetzung für die Zulassung auf die Bewerberliste
a) aktives Wahlrecht
b) glaubhafte Darlegung, dass die Grundsätze der Partei während der Ausübung des Mandats eingehalten werden
10.1.4. Reihung der Wahllisten
Von jenen Bewerbern, welche Pt. 9.1.3. erfüllen, wird per Zufallsprinzip die Wählerliste erstellt
10.1.5. Einsprüche zu Wahllisten
Jedes Parteimitglied kann binnen 14 Tagen nach Erstellung der Wahllisten einen begründeten Einspruch vorbringen. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand mit Stimmenmehrheit.
11. Finanzen
11.1. Mittelbeschaffung
Die finanziellen Mittel werden beschafft durch:
a) Mitgliedsbeiträge
b) Geld- und Sachspenden
c) Letztwillige Verfügungen und Schenkungen
d) Erträge aus dem Parteivermögen
e) Subventionen privater Stellen
11.2. Abschluss von Rechtsgeschäften
11.2.1. Rechtsgeschäfte auf Bundesebene
Für den Abschluss mit jeweils folgendem Umfang sind vertretungsbefugt:
a) Rechtsgeschäfte bis € 10.000: der Generalsekretär; der Finanzreferent, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, jeweils allein;
b) Rechtsgeschäfte über € 10.000,00 sowie Vereinbarungen über Dauerschuldverhältnisse mit einer Jahressumme von mehr als € 10.000,00: der Präsident nach Beratung mit dem Generalsekretär, dem Vorstandsvorsitzenden und dem Finanzreferenten, im Verhinderungsfall mit dessen Stellvertreter.
c) Rechtsgeschäfte über € 50.000,00 sowie Vereinbarungen über Dauerschuldverhältnisse mit einer Jahressumme von mehr als € 50.000,00: der Präsiden nach Zustimmung des Vorstandes (Mehrheitsbeschluss)
Rechtsgeschäfte von Landesgruppen:
Für den Abschluss mit jeweils folgendem Umfang sind vertretungsbefugt
a) Rechtsgeschäfte bis € 5.000,00: der jeweilige Landesspräsident mit Zustimmung des jeweiligen Landesfinanzreferenten
b) Rechtsgeschäfte über € 5.000 sowie Vereinbarungen über Dauerschuldverhältnisse mit einer Jahressumme von mehr als € 5.000: der jeweilige Landespräsident nach Gegenzeichnung des jeweiligen Landesfinanzreferent und Zustimmung des Generalsekretärs; im Verhinderungsfall mit dem (Bundes-) Finanzreferenten.
11.3. Transparenz
Die Partei bekennt sich zur umfassenden Transparenz aller Einnahmen und Ausgaben.
Die Partei will dem Land und seinen Bürgern durch Politik der Ehrlichkeit und Sparsamkeit dienen und betreibt daher keine eigenständigen Wirtschaftsunternehmen.
11.4. Einnahmen
a) Geld- und Sachspenden sowie sonstige Einnahmen über € 500,00 werden auf der Website der Partei offengelegt. Um diesbezüglich Vollständigkeit sicher zu stellen, dürfen Geldspenden nur vom Bundesbüro angenommen werden. Bei Spenden bis € 2.499,00/Kalenderjahr kann auf Wunsch des Spenders die Offenlegung ohne Nennung seines Namens erfolgen.
b) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung dem Präsidenten vorgeschlagen und von diesem festgelegt und ihre Höhe auf der Website der Partei publiziert.
Mitgliederlisten werden NICHT veröffentlicht.
Die Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ist Voraussetzung für das Stimmrecht der Mitglieder in der Mitgliederversammlung.
Mitgliedsbeiträge der ordentlichen Mitglieder sind fällig jeweils zum 1.1. und gelten für das laufende Kalenderjahr; ab dem 1. November d.J. einbezahlte Mitgliedsbeiträge neu beigetretener ordentlicher Mitglieder gelten schon zusätzlich für das Folgejahr. Als neu beigetretene Mitglieder gelten in diesem Zusammenhang Personen, deren Aufnahme erst ab 30.10. d.J. abgeschlossen ist, ungeachtet dessen, wann der Mitgliedsbeitrag eingegangen ist.
Mitgliedsbeiträge der fördernden Mitglieder sind jeweils fällig zum Quartalsersten.
c) Es gibt keine Parteiabgaben für Mandatare.
11.5. Ausgaben
Alle Ausgaben werden auf der Website der Partei offengelegt. Bei Gehältern überwiegt das berechtigte Interesse am Schutz der Privatsphäre gegenüber dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit. Auf der Website der Partei wird daher die Bruttolohnsumme der Parteiangestellten offengelegt.
11.6. Weiterführende Regelungen zur Transparenz
Diese sind in der Finanzordnung zu treffen
11.7. Finanzen der Landesgruppen
11.7.1. Konten
Alle Einkünfte fließen dem Vermögen von „PDF-Club“ zu, wobei für jede Landesgruppe ein eigenes Konto zu führen ist.
11.7.2. Fundraising
Fundraising-Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene sind miteinander zu koordinieren; sie erfordern eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Organe auf Bundes- und Landesebene.
11.7.3. Verpflichtungsgeschäfte
Von Landesgruppen bzw. deren Organen dürfen keine Verpflichtungsgeschäfte abgeschlossen werden, die über die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel der Landesgruppe hinausgehen. Eine Abweichung davon ist nur mittels vorheriger Zustimmung des Präsidenten möglich, die Bestimmungen umfasst, in welchem Zeitraum und auf welche Weise dieses Defizit ausgeglichen wird. Derartige Vereinbarungen sind von Finanzreferenten zu unterfertigen.
11.7.4. Einhaltung der Transparenzregeln
Budgetierungen, Abrechnungen, Buchprüfungen etc. erfolgen nach bundesweit einheitlichen Standards. Die strengen Transparenzregeln der Partei dürfen durch keine wie immer geartete Form der Finanzierung auf Landes- oder Gemeindeebene unterlaufen werden. Zuwiderhandeln führt zum Ausschluss der handelnden Personen aus der Partei, den der Präsident bei nachweislicher Erfüllung des Tatbestandes auszuspricht.
11.7.5. Finanzordnung
Details zu den Finanzen der Landesgruppen sowie bundeseinheitliche Vorgaben für parlamentarische Klubs und Gemeinderatsfraktionen sind in einer gesondert zu beschließenden Finanzordnung zu regeln.
11.7.6. Finanzbericht
Der Präsident oder einzelne Mitglieder des Vorstandes haben bis zu zwei Mal pro Jahr das Recht, von einer Landesgruppe, einem parlamentarischen Klub oder einer Gemeinderatsfraktion einen umfassenden Finanzbericht einzufordern, der eine vollständige Übersicht über die Finanzlage einschließlich Einnahmen und Ausgaben sowie bestehende offene Forderungen und Verbindlichkeiten (inklusive der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, für die noch keine Rechnungen vorliegen) zu enthalten hat.
11.7.7. Nachträgliche Genehmigung von Ausgaben
Ergibt sich demzufolge, dass Ausgaben getätigt wurden, die den budgetierten Ausgabenrahmen überschreiten, oder dass Verbindlichkeiten eingegangen wurden, die den Vermögensstand der Landesgruppe überschreiten, ohne dass eine Vereinbarung gem. Art. 18.4.3. vorliegt, so hat dies der Vorstand umgehend dem Präsidenten zu melden. Dieser hat innerhalb von 30 Tagen zu entscheiden, ob er eine nachträgliche Genehmigung erteilt und/oder eine Ermahnung ausspricht
11.8. Haftung
11.8.1. Haftungsgrundlage
Für die Verpflichtungen der Partei haftet nur das Parteivermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder besteht ausschließlich bis zur Höhe der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeiträge.
11.8.2. Vertretung und Verfügung durch Landesgruppen
Landesgruppen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, aber Vertretungsbefugnis und Verfügungsgewalt. Allfällige durch eine Landesgruppe eingegangene zivilrechtliche Verpflichtungen, die von dieser nicht erfüllt werden, müssen von der Bundespartei erfüllt werden. Ohne Zustimmung des Vorstandes können Organe auf Landesebene daher keine Verbindlichkeiten eingehen, keine Verträge oder Haftungsübernahmen abschließen, die über das bestehende Vermögen der Landesgruppe hinausgehen. Derartige Rechtsgeschäfte bedürfen nach Genehmigung des Vorstands zwingend einer Gegenzeichnung des Präsidenten.
11.9. Budget
11.9.1. Erstellung
Das Budget ist jeweils vor Beginn des Kalenderjahres mit Wirksamkeit für das folgende Kalenderjahr zu beschließen. Im Budget sind Einnahmen in minimal zu erwartender Höhe und Ausgaben in maximal vertretbarer Höhe anzusetzen. Darüber hinaus ist das Budget entsprechend bundeseinheitlicher Vorgaben zu untergliedern.
11.9.2. Beschluss und Berichtspflicht auf Landesebene
Für den Wirkungsbereich einer Landesgruppe erfolgt die Beschlussfassung durch den Landespräsidenten. Der Beschluss ist umgehend dem Vorstand zur Kenntnis zu bringen. Dieser berichtet dem Präsidenten.
Das beschlossene Budget ist den Mitgliedern rechtzeitig vor der Landesmitgliederversammlung online zugänglich zu machen.
11.9.3. Beschluss und Berichtspflicht auf Bundesebene
Für den Wirkungsbereich der Bundesebene erfolgt die Beschlussfassung durch den Präsidenten nach Anhörung des Vorstandes. In der auf die Beschlussfassung des Budgets folgenden Mitgliederversammlung ist über die Finanzlage der Partei (Budget, Jahresabschluss, Vermögensentwicklung) zu berichten. Das beschlossene Budget ist den Mitgliedern rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung online zugänglich zu machen.
11.9.4. Überschreitungen
Eine Budgetüberschreitung liegt vor, wenn der Maximalbetrag der Ausgaben überschritten wird.
Eine solche bedarf der Zustimmung des Präsidenten.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderung der Satzung
Änderungen der Satzung bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen sowie der Zustimmung des Präsidenten. Sie können in jeder ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, sofern sie mit der Einladung zur Versammlung angekündigt worden sind.
12.2. Auflösung
Die Auflösung der Partei kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit Zustimmung des Präsidenten beschlossen werden. Die Auflösung muss – unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder - von mindestens der Hälfte aller Mitglieder beschlossen werden. Onlineabstimmungen sind zulässig.
12.3. Satzungsgenehmigung und Inkraftsetzung
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung der Partei „„PDF-Club““ am ……… beschlossen und tritt mit dem folgenden Tag in Kraft.
13. Übergangsbestimmung
13.1. Als Präsident fungiert bis auf weiteres der Gründer dieser Partei